Hinweise
Nachrangigkeit
Ist die Sicherung des Bestands Ihrer sozialen Dienstleistungen/Ihrer Einrichtung mit anderen Mitteln erreichbar, sind die Zuschüsse nach dem SodEG nachrangig.
Ausschluss
Sollte trotz der pandemiebedingten Einschränkungen die Erbringung sozialer Dienstleistungen ohne Einschränkungen weiterhin möglich sein, ist eine finanzielle Unterstützung nach dem SodEG nicht angezeigt.
Antragstellung
Es ist nur ein Antrag erforderlich. Die beantragte Zuschusshöhe bezieht sich auf alle Unfallversicherungsträger (mit Ausnahme der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Soweit auch mit der SVLFG ein Rechtsverhältnis bestand, wenden Sie sich bitte direkt an die SVLFG.